Kriterien zur Verweigerung der Warenannahme
- Lieferung ist falsch adressiert
- Paket weist Transportschäden auf
- Anzahl der Packstücke stimmt nicht mit der Bestellung überein
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Kriterien zur Verweigerung der Warenannahme
Die Warenannahme kann unter bestimmten Bedingungen verweigert werden, wenn die Lieferung nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht.
Kernerklärung
Eine Annahmeverweigerung ist zulässig, wenn grundlegende Kriterien nicht erfüllt sind:
Falsche Adressierung → Die Lieferung ist nicht korrekt an den Empfänger adressiert.
Transportschäden → Die Ware oder Verpackung ist sichtbar beschädigt.
Mengenabweichung → Die Anzahl der gelieferten Packstücke stimmt nicht mit der Bestellung überein.
Zusätzlich gilt:
Bei Transportschäden oder Falschlieferungen ist der Händler verpflichtet:
- kostenneutral Ersatz zu liefern
- in einwandfreier Qualität
- in korrekter Menge
Mängelanzeigepflicht:
- Wird Ware im Auftrag eines Unternehmens abgelehnt, muss der Mangel sofort beim Lieferanten gemeldet werden.
Praktisches Beispiel
Ein Unternehmen bestellt 10 Monitore.
- Lieferung enthält nur 8 Monitore → Annahme verweigern
- Kartons sind sichtbar beschädigt → Annahme verweigern
- Lieferung ist an falsche Firma adressiert → Annahme verweigern
Prüfungsrelevanz (AP1)
Sehr häufige Fragestellung im Bereich Wareneingang / Beschaffung.
Typische Prüfungsfragen
- Wann darf eine Warenannahme verweigert werden?
- Welche Mängel berechtigen zur Annahmeverweigerung?
- Was ist bei Transportschäden zu beachten?
Antworten auf die typischen Prüfungsfragen
- Annahme verweigern bei:
- falscher Adresse
- beschädigter Ware
- falscher Liefermenge
- Mängel müssen sofort gemeldet werden
- Lieferant muss kostenfrei Ersatz liefern
Merksatz
Keine richtige Adresse, Schaden oder falsche Menge → Annahme verweigern!