ap1-0354 auftragsabwicklung-und-leistungserbringung basic prokurahgbvollmacht

Prokura

rechtvollmachtenorganisation
Frage
Wie definiert man den Begriff Prokura?
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Vollständiger Inhalt

Prokura

Die Prokura ist die umfangreichste Vollmacht im Handelsrecht.

Kernerklärung

  • Prokura (§ 49 HGB):

    • berechtigt zu allen Arten von Geschäften und Rechtshandlungen
    • gilt für gerichtliche und außergerichtliche Handlungen
    • muss ausdrücklich erteilt werden
    • wird ins Handelsregister eingetragen
  • Erteilung:

    • nur durch den Inhaber eines Handelsgewerbes oder dessen gesetzlichen Vertreter
  • Wichtige Einschränkungen:

    • keine:
      • Veräußerung von Grundstücken (außer ausdrücklich erlaubt)
      • Unterzeichnung von Bilanzen
      • Anmeldung zum Handelsregister

Formen der Prokura

Form Bedeutung
Einzelprokura eine Person darf allein handeln
Gesamtprokura mehrere Personen nur gemeinsam
Filialprokura beschränkt auf eine Niederlassung

Praktisches Beispiel

  • Ein Prokurist unterschreibt einen Vertrag:

    • darf im Namen des Unternehmens handeln
    • nutzt Zusatz: ppa.
  • Zwei Mitarbeiter mit Gesamtprokura:

    • müssen gemeinsam unterschreiben

Prüfungsrelevanz (AP1)

Typische Prüfungsfragen

  • Was ist Prokura?
  • Wer darf sie erteilen?
  • Welche Einschränkungen gibt es?
  • Welche Formen existieren?

Antworten auf die typischen Prüfungsfragen

  • umfassende Vollmacht nach HGB
  • Erteilung nur durch Unternehmer
  • wenige gesetzliche Ausnahmen
  • Formen: Einzel-, Gesamt-, Filialprokura

Merksatz

Prokura = fast alles erlaubt (außer wenige gesetzliche Ausnahmen)