ap1-0137 Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen definition definitionprüfungsrelevant

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

UnternehmensformenPersonengesellschaften
Frage
Wie sind die Bedingungen und Haftungsregeln bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) geregelt?
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Vollständiger Inhalt

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und zählt zu den klassischen Unternehmensformen des Handels.

Voraussetzungen für die Gründung

Voraussetzung Erklärung
Mindestens zwei Gesellschafter Zwei oder mehr Personen gründen gemeinsam die Gesellschaft
Handelsgewerbe Das Unternehmen betreibt ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB
Gesellschaftsvertrag Vereinbarung der Gesellschafter über Zusammenarbeit

Haftungsregeln der OHG

Merkmal Bedeutung
Persönliche Haftung Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
Unbeschränkte Haftung Haftung ist nicht auf eine Einlage begrenzt
Gesamtschuldnerische Haftung Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der Gesellschaft

Das bedeutet:
Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter vollständig in Anspruch nehmen.

Beispiel aus der Praxis

Zwei Unternehmer gründen gemeinsam ein Handelsunternehmen für IT-Hardware als OHG.

  • Beide führen das Unternehmen gemeinsam.
  • Beide haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden der Firma.

Prüfungsrelevanz (AP1)

Typische Prüfungsfrage:

Welche Bedingungen und welche Haftungsregeln gelten bei einer OHG?

Erwartete Kernaussagen:

  • Mindestens zwei Personen
  • Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 1 HGB)
  • Persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung

Merksatz

OHG = mindestens zwei Kaufleute + persönliche und unbegrenzte Haftung.

Häufige Prüfungsfalle

Fehler Korrektur
OHG hat beschränkte Haftung Gesellschafter haften unbeschränkt
Nur die Gesellschaft haftet Alle Gesellschafter haften persönlich
OHG kann von einer Person gegründet werden Es sind mindestens zwei Personen erforderlich