Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes im Sinne des § 1 HGB zusammenschließen.
Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Zwei Kaufleute gründen gemeinsam ein Handelsunternehmen als OHG.
- Mehrere Händler betreiben gemeinsam ein Großhandelsgeschäft.
Vollständiger Inhalt ▼
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und zählt zu den klassischen Unternehmensformen des Handels.
Voraussetzungen für die Gründung
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Mindestens zwei Gesellschafter | Zwei oder mehr Personen gründen gemeinsam die Gesellschaft |
| Handelsgewerbe | Das Unternehmen betreibt ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB |
| Gesellschaftsvertrag | Vereinbarung der Gesellschafter über Zusammenarbeit |
Haftungsregeln der OHG
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Persönliche Haftung | Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen |
| Unbeschränkte Haftung | Haftung ist nicht auf eine Einlage begrenzt |
| Gesamtschuldnerische Haftung | Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der Gesellschaft |
Das bedeutet:
Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter vollständig in Anspruch nehmen.
Beispiel aus der Praxis
Zwei Unternehmer gründen gemeinsam ein Handelsunternehmen für IT-Hardware als OHG.
- Beide führen das Unternehmen gemeinsam.
- Beide haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden der Firma.
Prüfungsrelevanz (AP1)
Typische Prüfungsfrage:
Welche Bedingungen und welche Haftungsregeln gelten bei einer OHG?
Erwartete Kernaussagen:
- Mindestens zwei Personen
- Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 1 HGB)
- Persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung
Merksatz
OHG = mindestens zwei Kaufleute + persönliche und unbegrenzte Haftung.
Häufige Prüfungsfalle
| Fehler | Korrektur |
|---|---|
| OHG hat beschränkte Haftung | Gesellschafter haften unbeschränkt |
| Nur die Gesellschaft haftet | Alle Gesellschafter haften persönlich |
| OHG kann von einer Person gegründet werden | Es sind mindestens zwei Personen erforderlich |