ap1-0324 IT-Sicherheit und Datenschutz, Ergonomie multi ap1richtliniengesundheit
Arbeitsstättenverordnung: Bildschirm & Tastatur
ergonomiearbeitsplatzarbstaettv
Frage
Was regelt die ArbStättV für Bildschirm und Tastatur am Arbeitsplatz?
Antwort
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Bildschirmarbeitsplätze sicher und ergonomisch gestaltet sind. Der Bildschirm soll gut lesbar, flimmerfrei, einstellbar und möglichst frei von Blendung oder Reflexionen sein. Die Tastatur soll vom Bildschirm getrennt, gut bedienbar, reflexionsarm und ergonomisch aufstellbar sein.
Beispiele
- Bildschirm: gut lesbare und scharfe Darstellung
- Bildschirm: Helligkeit und Kontrast einstellbar
- Bildschirm: möglichst keine Blendung oder störende Reflexion
- Bildschirm: passend aufstellbar und ausrichtbar
- Tastatur: getrennt vom Bildschirm
- Tastatur: reflexionsarm und gut lesbar beschriftet
- Tastatur: so aufstellen, dass eine neutrale Körperhaltung möglich ist
- Merksatz: Bildschirmarbeit = gut lesbar, blendfrei, verstellbar und ergonomisch bedienbar
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Vollständiger Inhalt ▼
Arbeitsstättenverordnung: Bildschirm & Tastatur
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Sie enthält konkrete Anforderungen an Bildschirmgeräte und Tastaturen, um gesundes Arbeiten zu gewährleisten.
Kernerklärung
Anforderungen an den Bildschirm
- Zeichen müssen:
- scharf, deutlich und ausreichend groß sein
- Darstellung:
- stabil, flimmerfrei und unverzerrt
- Helligkeit und Kontrast einstellbar
- Arbeitsplatz:
- frei von Reflexionen und Blendungen
- Bildschirm:
- frei beweglich, dreh- und neigbar
- unabhängig vom Arbeitsplatz positionierbar
Anforderungen an die Tastatur
- Getrennt vom Bildschirm (flexible Positionierung)
- Neigbar für ergonomische Haltung
- Auflagefläche für Hände vorhanden
- Reflexionsarme Oberfläche
- Beschriftung:
- gut lesbar
- deutlich vom Hintergrund abgehoben
Übersicht
| Komponente | Anforderungen |
|---|---|
| Bildschirm | scharf, flimmerfrei, einstellbar, blendfrei |
| Tastatur | getrennt, neigbar, ergonomisch, gut lesbar |
flowchart LR
A[Arbeitsstättenverordnung] --> B[Bildschirm]
A --> C[Tastatur]
B --> D[Sicht & Darstellung]
C --> E[Ergonomie & Bedienung]Praktisches Beispiel
Ein Arbeitsplatz wird nach ArbStättV eingerichtet:
- Monitor ohne Spiegelungen und höhenverstellbar
- Tastatur separat und leicht geneigt
- Zeichen gut lesbar und kontrastreich
Ergebnis: weniger Augenbelastung und ergonomisches Arbeiten.
Prüfungsrelevanz (AP1)
Typische Prüfungsfragen
- Welche Anforderungen stellt die ArbStättV an Bildschirmgeräte?
- Welche Eigenschaften muss eine Tastatur erfüllen?
Antworten auf die typischen Prüfungsfragen
- Bildschirm: flimmerfrei, einstellbar, keine Blendung
- Tastatur: getrennt, neigbar, ergonomisch, gut lesbar
Merksatz
Guter Bildschirm = gutes Sehen, gute Tastatur = entspanntes Arbeiten.