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Datenschutz

Kurzüberblick / Definition

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung.

Ziel des Datenschutzes ist nicht in erster Linie der Schutz von Daten an sich, sondern der Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Datenschutz soll sicherstellen, dass Menschen selbstbestimmt darüber informiert sind und mitbestimmen können, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Beispiele:

Personenbezogene Daten Erklärung
Name Identifiziert eine Person direkt
Adresse Kann einer Person zugeordnet werden
Telefonnummer Ermöglicht Kontaktaufnahme zu einer Person
E-Mail-Adresse Kann direkt oder indirekt identifizieren
Kundennummer Identifiziert eine Person innerhalb eines Systems
IP-Adresse Kann unter Umständen einer Person zugeordnet werden
Standortdaten Können Bewegungsprofile ermöglichen
Gesundheitsdaten Besonders schützenswerte personenbezogene Daten

Kernerklärung

Datenschutz vs. Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit hängen eng zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe.

Begriff Bedeutung
Datenschutz Schutz personenbezogener Daten und der Rechte betroffener Personen
Datensicherheit Technischer und organisatorischer Schutz von Daten gegen Verlust, Manipulation und unbefugten Zugriff

Datensicherheit ist ein Mittel, um Datenschutz umzusetzen.

Beispiel:

Eine verschlüsselte Datenbank ist eine Maßnahme der Datensicherheit. Sie unterstützt den Datenschutz, weil personenbezogene Daten dadurch besser vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.


Rechtliche Grundlagen

Datenschutz-Grundverordnung

Die wichtigste rechtliche Grundlage in der Europäischen Union ist die Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO.

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie gilt unter anderem für Unternehmen, Behörden, Vereine und andere Organisationen, wenn diese personenbezogene Daten verarbeiten.

Verarbeitung bedeutet dabei sehr viel mehr als nur das Speichern von Daten.

Zur Verarbeitung gehören zum Beispiel:

  • Erheben,
  • Speichern,
  • Ändern,
  • Auslesen,
  • Übermitteln,
  • Löschen,
  • Abfragen,
  • Ordnen,
  • Verknüpfen,
  • Verwenden.

Bundesdatenschutzgesetz

In Deutschland ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz, abgekürzt BDSG, die DSGVO.

Das BDSG enthält unter anderem nationale Regelungen, zum Beispiel zu:

  • Datenschutz im Beschäftigungskontext,
  • Aufgaben von Datenschutzbeauftragten,
  • Verarbeitung durch öffentliche Stellen,
  • ergänzenden nationalen Datenschutzvorgaben.

Für die Prüfung ist wichtig:

Die DSGVO ist die zentrale europäische Grundlage. Das BDSG ergänzt sie in Deutschland.


Zentrale Begriffe

Begriff Bedeutung
Betroffene Person Die natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden
Verantwortlicher Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet
Auftragsverarbeiter Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet
Verarbeitung Jeder Umgang mit personenbezogenen Daten
Einwilligung Freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung
Pseudonymisierung Ersetzen direkter Identifikationsmerkmale durch Kennzeichen
Anonymisierung Entfernung des Personenbezugs, sodass keine Identifikation mehr möglich ist
Technische und organisatorische Maßnahmen Schutzmaßnahmen zur sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten

Grundprinzipien der DSGVO

Die DSGVO beruht auf mehreren zentralen Datenschutzgrundsätzen.

Grundsatz Bedeutung
Rechtmäßigkeit Daten dürfen nur mit gültiger Rechtsgrundlage verarbeitet werden
Transparenz Betroffene müssen verständlich informiert werden
Zweckbindung Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke verarbeitet werden
Datenminimierung Es dürfen nur notwendige Daten verarbeitet werden
Richtigkeit Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein
Speicherbegrenzung Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden
Integrität und Vertraulichkeit Daten müssen angemessen geschützt werden
Rechenschaftspflicht Verantwortliche müssen die Einhaltung nachweisen können

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Personenbezogene Daten dürfen nicht beliebig verarbeitet werden. Es muss immer eine Rechtsgrundlage geben.

Typische Rechtsgrundlagen sind:

Rechtsgrundlage Beispiel
Einwilligung Anmeldung zu einem Newsletter
Vertragserfüllung Verarbeitung einer Lieferadresse für eine Bestellung
Rechtliche Verpflichtung Aufbewahrung von Rechnungen
Lebenswichtige Interessen Notfallmedizinische Datenverarbeitung
Öffentliche Aufgabe Verarbeitung durch Behörden
Berechtigtes Interesse IT-Sicherheitslogging, sofern verhältnismäßig

Wichtig:

Eine Einwilligung ist nicht immer notwendig. Sie ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen.


Beispiel: Zweckbindung

Ein Unternehmen erhebt bei einer Bestellung die Adresse eines Kunden, um die Ware zu liefern.

Zulässiger Zweck:

Lieferung der bestellten Ware

Nicht automatisch zulässiger neuer Zweck:

Weitergabe der Adresse an Werbepartner

Der ursprüngliche Zweck darf nicht einfach beliebig erweitert werden. Für neue Zwecke kann eine neue Rechtsgrundlage erforderlich sein.


Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Bestimmte personenbezogene Daten sind besonders sensibel und benötigen erhöhten Schutz.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gesundheitsdaten,
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung,
  • genetische Daten,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen,
  • Gewerkschaftszugehörigkeit,
  • Daten zur sexuellen Orientierung.

Diese Daten dürfen nur unter besonders strengen Voraussetzungen verarbeitet werden.


Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben nach der DSGVO mehrere Rechte.

Recht Bedeutung
Recht auf Auskunft Person darf erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden
Recht auf Berichtigung Falsche Daten müssen korrigiert werden
Recht auf Löschung Daten müssen unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Verarbeitung kann eingeschränkt werden
Recht auf Datenübertragbarkeit Daten können in einem übertragbaren Format verlangt werden
Widerspruchsrecht Verarbeitung kann in bestimmten Fällen abgelehnt werden
Recht auf Widerruf Eine Einwilligung kann widerrufen werden
Beschwerderecht Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde möglich

Technische und organisatorische Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen werden häufig als TOMs bezeichnet.

Sie dienen dazu, personenbezogene Daten angemessen zu schützen.

flowchart TD
    A[Datenschutz] --> B[Technische Maßnahmen]
    A --> C[Organisatorische Maßnahmen]

    B --> B1[Verschlüsselung]
    B --> B2[Zugriffskontrolle]
    B --> B3[Backups]
    B --> B4[Firewall und Monitoring]
    B --> B5[Pseudonymisierung]

    C --> C1[Schulungen]
    C --> C2[Berechtigungskonzepte]
    C --> C3[Datenschutzrichtlinien]
    C --> C4[Löschkonzepte]
    C --> C5[Verträge und Prozesse]

Technische Maßnahmen

Verschlüsselung

Verschlüsselung schützt Daten davor, von unbefugten Personen gelesen zu werden.

Beispiele:

Bereich Maßnahme
Datenübertragung HTTPS / TLS
Datenspeicherung Verschlüsselte Festplatten oder Datenbanken
Backups Verschlüsselte Sicherungen
E-Mail-Kommunikation Transportverschlüsselung oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Verschlüsselung ist besonders wichtig bei sensiblen Daten, mobilen Geräten und Datenübertragung über Netzwerke.


Zugriffskontrolle

Zugriffskontrollen stellen sicher, dass nur berechtigte Personen auf bestimmte Daten zugreifen können.

Beispiele:

  • Benutzerkonten,
  • Passwörter,
  • Mehr-Faktor-Authentifizierung,
  • Rollen- und Rechtekonzepte,
  • Zugriff nur nach dem Need-to-know-Prinzip,
  • Protokollierung von Zugriffen.

Grundsatz:

Jeder Benutzer sollte nur die Rechte erhalten, die er für seine Aufgabe wirklich benötigt.

Das entspricht dem Prinzip Least Privilege.


Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung werden direkte Identifikationsmerkmale durch Ersatzwerte ersetzt.

Beispiel:

Originaldaten Pseudonymisierte Daten
Max Müller Kunde 4711
anna@example.com Nutzerin A93F

Der Personenbezug ist nicht vollständig entfernt, kann aber nur mit Zusatzinformationen wiederhergestellt werden.

Wichtig:

Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, wenn eine Zuordnung grundsätzlich noch möglich ist.


Anonymisierung

Bei der Anonymisierung wird der Personenbezug so entfernt, dass eine Person nicht mehr identifiziert werden kann.

Beispiel:

Statt einzelner Kundendaten wird nur noch eine Statistik gespeichert:
„73 % der Kunden kauften Produktgruppe A.“

Wichtig:

Echte Anonymisierung ist schwerer als Pseudonymisierung. Wenn eine Re-Identifikation möglich ist, handelt es sich nicht um vollständig anonymisierte Daten.


Datensicherung

Datensicherung schützt vor Datenverlust.

Beispiele:

  • regelmäßige Backups,
  • verschlüsselte Backup-Speicherung,
  • getrennte Aufbewahrung von Sicherungen,
  • Wiederherstellungstests,
  • Schutz vor Ransomware,
  • definierte Backup- und Restore-Prozesse.

Backups sind nicht nur für Verfügbarkeit wichtig, sondern auch für Datenschutz, weil Datenverlust ebenfalls ein Datenschutzproblem sein kann.


Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen regeln, wie Menschen und Prozesse mit Daten umgehen.

Beispiele:

Maßnahme Zweck
Datenschutzrichtlinien Einheitliche Regeln im Unternehmen
Mitarbeiterschulungen Bewusstsein für Risiken schaffen
Berechtigungskonzepte Zugriff nachvollziehbar regeln
Löschkonzepte Daten nicht länger als nötig speichern
Auftragsverarbeitungsverträge Dienstleister rechtlich einbinden
Meldeprozesse Datenschutzverletzungen schnell behandeln
Dokumentation Nachweis der Einhaltung ermöglichen

Datenschutzverletzung

Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig:

  • vernichtet,
  • verloren,
  • verändert,
  • offengelegt,
  • oder unbefugt zugänglich gemacht werden.

Beispiele:

Situation Datenschutzrisiko
Laptop mit Kundendaten wird gestohlen Verlust und möglicher Zugriff
E-Mail mit Kundendaten wird an falsche Adresse geschickt Unbefugte Offenlegung
Datenbank wird gehackt Unbefugter Zugriff
Backup ist nicht wiederherstellbar Verlust der Verfügbarkeit
Mitarbeiter ruft unnötig Kundendaten ab Unbefugte interne Verarbeitung

Datenschutzverletzungen müssen intern ernst genommen, dokumentiert und je nach Risiko an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.


Datenschutz in der Praxis

Datenschutz muss im gesamten Lebenszyklus von IT-Systemen berücksichtigt werden.

flowchart LR
    A[Planung] --> B[Entwicklung]
    B --> C[Test]
    C --> D[Betrieb]
    D --> E[Wartung]
    E --> F[Löschung / Archivierung]

In jeder Phase stellen sich andere Datenschutzfragen.

Phase Datenschutzfrage
Planung Welche Daten werden wirklich benötigt?
Entwicklung Werden Daten sicher verarbeitet?
Test Werden Echtdaten vermieden oder geschützt?
Betrieb Wer hat Zugriff auf welche Daten?
Wartung Werden Logs und Backups sicher behandelt?
Löschung Werden Daten rechtzeitig und vollständig gelöscht?

Privacy by Design und Privacy by Default

Privacy by Design

Privacy by Design bedeutet, dass Datenschutz bereits bei der Entwicklung eines Systems berücksichtigt wird.

Beispiele:

  • datensparsame Architektur,
  • sichere Standardprozesse,
  • frühe Risikoanalyse,
  • Verschlüsselung von Anfang an,
  • saubere Rollen- und Rechtekonzepte.

Privacy by Default

Privacy by Default bedeutet, dass die datenschutzfreundlichsten Einstellungen standardmäßig aktiviert sind.

Beispiel:

Ein Benutzerkonto sollte nicht standardmäßig öffentlich sichtbar sein, wenn dies nicht notwendig ist.

Grundidee:

Datenschutz darf nicht davon abhängen, dass Benutzer erst komplizierte Einstellungen ändern müssen.


Datenschutz und Softwareentwicklung

Für Fachinformatiker ist Datenschutz besonders wichtig, weil viele Datenschutzprobleme durch Softwaredesign entstehen.

Wichtige Entwicklungsregeln:

Regel Bedeutung
Nur notwendige Daten erfassen Datenminimierung
Eingaben validieren Schutz vor fehlerhaften oder gefährlichen Daten
Zugriffe prüfen Keine unberechtigten Datenzugriffe
Rollen sauber trennen Benutzer sehen nur passende Daten
Logs sparsam gestalten Keine unnötigen personenbezogenen Daten protokollieren
Testdaten verwenden Keine echten Kundendaten in Tests
Löschfunktionen einplanen Rechte auf Löschung technisch ermöglichen
Schnittstellen absichern APIs dürfen keine Daten unkontrolliert preisgeben

Beispiel: Datenschutz bei einer Webanwendung

Eine Webanwendung speichert Benutzerkonten.

Mögliche personenbezogene Daten:

  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Passwort-Hash,
  • IP-Adresse,
  • Login-Zeitpunkte,
  • Bestellungen.

Datenschutzgerechte Umsetzung:

Bereich Maßnahme
Registrierung Nur notwendige Daten abfragen
Passwortspeicherung Passwörter nur gehasht und gesalzen speichern
Login Mehr-Faktor-Authentifizierung ermöglichen
Datenbank Zugriff nur für berechtigte Rollen
Logging Keine Passwörter oder unnötigen personenbezogenen Daten loggen
Benutzerkonto Auskunft, Berichtigung und Löschung technisch unterstützen
Übertragung HTTPS verwenden
Backups Verschlüsseln und Löschfristen beachten

Beispiel: Schlechte und bessere Datenerhebung

Schlecht:

Für einen Newsletter werden Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Beruf abgefragt.

Problem:

Die meisten dieser Daten sind für den Newsletter nicht erforderlich.

Besser:

Für einen Newsletter wird nur die E-Mail-Adresse abgefragt.

Das entspricht dem Prinzip der Datenminimierung.


Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet.

Beispiele:

  • Cloud-Hosting-Anbieter,
  • externer Newsletter-Dienst,
  • IT-Wartungsdienstleister,
  • Lohnabrechnungsdienstleister,
  • externer Support mit Zugriff auf Kundendaten.

In solchen Fällen muss geregelt sein:

  • welche Daten verarbeitet werden,
  • zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt,
  • welche Schutzmaßnahmen gelten,
  • welche Weisungen der Auftraggeber geben darf,
  • wie Löschung und Rückgabe geregelt sind,
  • wie Unterauftragnehmer behandelt werden.

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt eine Organisation bei der Einhaltung des Datenschutzrechts.

Typische Aufgaben:

  • Beratung der Organisation,
  • Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorgaben,
  • Schulung und Sensibilisierung,
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden,
  • Ansprechpartner für Datenschutzfragen.

Nicht jedes Unternehmen benötigt zwingend einen Datenschutzbeauftragten. Ob einer erforderlich ist, hängt unter anderem von Art, Umfang und Regelmäßigkeit der Datenverarbeitung ab.


Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine systematische Risikoanalyse für Verarbeitungsvorgänge mit voraussichtlich hohem Risiko für betroffene Personen.

Beispiele für risikoreiche Verarbeitungen:

  • umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten,
  • systematische Überwachung,
  • Profiling,
  • Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten,
  • neue Technologien mit unklaren Risiken.

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.


Typische Risiken

Risiko Beispiel
Unbefugter Zugriff Mitarbeiter sieht Daten ohne Berechtigung
Datenverlust Backup fehlt oder ist beschädigt
Datenmanipulation Kundendaten werden verändert
Datenleck Datenbank wird öffentlich erreichbar
Zweckentfremdung Daten werden für nicht erlaubte Werbung genutzt
Zu lange Speicherung Alte Kundendaten werden nie gelöscht
Fehlversand E-Mail mit personenbezogenen Daten geht an falschen Empfänger
Unsichere Tests Echtdaten werden in Testsystemen verwendet

Herausforderungen

Datenschutz ist besonders anspruchsvoll, weil technische, rechtliche und organisatorische Aspekte zusammenkommen.

Wichtige Herausforderungen:

  • zunehmende Digitalisierung,
  • große Datenmengen,
  • Cloud-Dienste,
  • mobile Arbeit,
  • Cyberangriffe,
  • komplexe IT-Systeme,
  • internationale Datenübermittlung,
  • künstliche Intelligenz und automatisierte Auswertung,
  • Schatten-IT,
  • fehlende Sensibilisierung von Mitarbeitern.

Datenschutz ist daher kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess.


Datenschutz als kontinuierlicher Prozess

flowchart TD
    A[Datenverarbeitung planen] --> B[Rechtsgrundlage prüfen]
    B --> C[Daten minimieren]
    C --> D[Schutzmaßnahmen umsetzen]
    D --> E[Mitarbeiter schulen]
    E --> F[Verarbeitung dokumentieren]
    F --> G[Regelmäßig überprüfen]
    G --> H[Anpassen bei neuen Risiken]
    H --> A

Praktische Checkliste

Frage Bedeutung
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Datenarten identifizieren
Warum werden diese Daten benötigt? Zweckbindung prüfen
Welche Rechtsgrundlage liegt vor? Rechtmäßigkeit sicherstellen
Wer hat Zugriff? Berechtigungskonzept prüfen
Wie lange werden Daten gespeichert? Löschfristen festlegen
Wie werden Daten geschützt? TOMs umsetzen
Werden Dienstleister eingesetzt? Auftragsverarbeitung prüfen
Können Betroffene ihre Rechte ausüben? Prozesse bereitstellen
Werden Datenschutzverletzungen erkannt? Melde- und Reaktionsprozess planen
Ist alles dokumentiert? Rechenschaftspflicht erfüllen

Examensrelevanz

Datenschutz ist für die IHK-Prüfung relevant, weil Fachinformatiker personenbezogene Daten in IT-Systemen verarbeiten, speichern, sichern und übertragen.

Besonders wichtig sind:

  • Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit,
  • Begriff der personenbezogenen Daten,
  • Grundprinzipien der DSGVO,
  • Rechte betroffener Personen,
  • technische und organisatorische Maßnahmen,
  • Zugriffskontrolle und Verschlüsselung,
  • Datenminimierung und Zweckbindung,
  • Auftragsverarbeitung,
  • Datenschutzverletzungen,
  • Privacy by Design und Privacy by Default.

Typische Prüfungsfragen könnten sein:

Frage Erwartete Kernaussage
Was ist Datenschutz? Schutz personenbezogener Daten und der Rechte betroffener Personen
Was sind personenbezogene Daten? Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Datenschutz schützt Personenrechte, Datensicherheit schützt Daten technisch und organisatorisch
Was bedeutet Datenminimierung? Nur notwendige Daten verarbeiten
Was bedeutet Zweckbindung? Daten nur für festgelegte Zwecke verwenden
Welche Rechte haben Betroffene? Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und weitere Rechte
Was sind TOMs? Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
Warum ist Verschlüsselung wichtig? Sie schützt Daten vor unbefugtem Lesen
Was bedeutet Privacy by Design? Datenschutz wird von Anfang an in Systeme eingebaut
Was bedeutet Privacy by Default? Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind standardmäßig aktiv

Häufige Fehler und Klarstellungen

Fehler 1: „Datenschutz bedeutet nur Verschlüsselung“

Falsch. Verschlüsselung ist eine wichtige technische Maßnahme, aber Datenschutz umfasst auch Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Betroffenenrechte, Löschfristen, Dokumentation und organisatorische Prozesse.


Fehler 2: „Datenschutz und Datensicherheit sind dasselbe“

Falsch. Datensicherheit schützt Daten technisch und organisatorisch. Datenschutz schützt die Rechte natürlicher Personen beim Umgang mit personenbezogenen Daten.


Fehler 3: „Wenn eine Person eingewilligt hat, darf man alles mit den Daten machen“

Falsch. Eine Einwilligung gilt nur für bestimmte Zwecke. Außerdem muss sie freiwillig, informiert und widerrufbar sein.


Fehler 4: „Pseudonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten mehr“

Falsch. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, wenn eine Zuordnung mit Zusatzinformationen möglich ist.


Fehler 5: „Anonymisierung ist leicht“

Falsch. Echte Anonymisierung ist anspruchsvoll. Wenn Personen durch Kombination mit anderen Informationen wieder identifiziert werden können, liegt keine echte Anonymisierung vor.


Fehler 6: „Backups lösen jedes Datenschutzproblem“

Falsch. Backups schützen vor Datenverlust, müssen aber selbst geschützt, verschlüsselt, getestet und in Löschkonzepte einbezogen werden.


Fehler 7: „Logs sind unproblematisch“

Falsch. Logs können personenbezogene Daten enthalten, zum Beispiel IP-Adressen, Benutzerkennungen oder Zeitpunkte von Aktivitäten. Deshalb müssen auch Logs datenschutzgerecht behandelt werden.


Merksätze

  • Datenschutz schützt nicht nur Daten, sondern vor allem Menschen.
  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die einer Person direkt oder indirekt zugeordnet werden können.
  • Die DSGVO ist die zentrale Datenschutzgrundlage in der EU.
  • Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland.
  • Datenschutz und Datensicherheit sind verwandt, aber nicht identisch.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
  • Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden.
  • Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie wirklich notwendig sind.
  • Betroffene Personen haben Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen schützen personenbezogene Daten.
  • Datenschutz muss bereits bei der Planung und Entwicklung berücksichtigt werden.
  • Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, kein einmaliger Arbeitsschritt.