Dienstag, 02.12.2025 – WiSo / WIL¶
Geschäftsfähigkeit¶
Geschäftsfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit einer Person, wirksam Rechtsgeschäfte selbstständig abzuschließen (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag).
Rechtsgrundlage: §§ 104 ff. BGB
Altersstufen und Rechtslage¶
0 – 6 Jahre¶
Geschäftsunfähig (§ 104 BGB)
- Abgegebene Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 BGB).
- Rechtsgeschäfte entfalten keine rechtliche Wirkung.
- Auch bei Geldübergabe entsteht kein wirksamer Vertrag.
7 – 17 Jahre¶
Beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB)
Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn:
- Sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind
(z. B. Schenkung ohne Verpflichtung)
oder
- Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt (§ 107 BGB)
Ausnahme: Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)¶
Ein Vertrag ist wirksam, wenn:
- Die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt wurde
- Diese Mittel zur freien Verfügung standen
- Der Vertrag vollständig erfüllt wurde
Beispiel:
Ein Jugendlicher kauft ein Buch mit eigenem Taschengeld und bezahlt sofort → wirksam.
Ab 18 Jahre¶
Voll geschäftsfähig
- Uneingeschränkte Fähigkeit zum Abschluss von Rechtsgeschäften
- Eigenverantwortung für alle Verträge
Wichtige Begriffe¶
Rechtssubjekte¶
- Träger von Rechten und Pflichten
- Können Rechtsgeschäfte abschließen
Beispiele:
- Natürliche Personen (Menschen)
- Juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Verein)
Rechtsobjekte¶
- Sachen oder Rechte
- Können nicht selbst handeln
Beispiele:
- Auto
- Smartphone
- Forderung
- Patent
Merke:
Rechtssubjekte handeln mit Rechtsobjekten.
Wichtige Abgrenzungen¶
-
Geschäftsfähigkeit ≠ tatsächliche Fähigkeit
→ Entscheidend ist die rechtliche Wirksamkeit. -
Minderjährige sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig, nicht geschäftsunfähig.
-
Ohne Zustimmung gilt: Nur rechtlich vorteilhafte Geschäfte sind wirksam.
Prüfungsfokus (AP1)¶
- Altersstufen korrekt zuordnen
- § 104, § 106, § 110 BGB kennen
- Taschengeldparagraph erklären
- Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt darstellen
- „Lediglich rechtlich vorteilhaft“ definieren können
Geschäftsfähigkeit ist ein zentrales Thema im Wirtschaftsrecht und regelmäßig Bestandteil von Prüfungsaufgaben.