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Dienstag, 02.12.2025 – WiSo / WIL

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit einer Person, wirksam Rechtsgeschäfte selbstständig abzuschließen (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag).

Rechtsgrundlage: §§ 104 ff. BGB


Altersstufen und Rechtslage

0 – 6 Jahre

Geschäftsunfähig (§ 104 BGB)

  • Abgegebene Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 BGB).
  • Rechtsgeschäfte entfalten keine rechtliche Wirkung.
  • Auch bei Geldübergabe entsteht kein wirksamer Vertrag.

7 – 17 Jahre

Beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB)

Rechtsgeschäfte sind nur wirksam, wenn:

  1. Sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind
    (z. B. Schenkung ohne Verpflichtung)

oder

  1. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt (§ 107 BGB)

Ausnahme: Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)

Ein Vertrag ist wirksam, wenn:

  • Die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt wurde
  • Diese Mittel zur freien Verfügung standen
  • Der Vertrag vollständig erfüllt wurde

Beispiel:

Ein Jugendlicher kauft ein Buch mit eigenem Taschengeld und bezahlt sofort → wirksam.


Ab 18 Jahre

Voll geschäftsfähig

  • Uneingeschränkte Fähigkeit zum Abschluss von Rechtsgeschäften
  • Eigenverantwortung für alle Verträge

Wichtige Begriffe

Rechtssubjekte

  • Träger von Rechten und Pflichten
  • Können Rechtsgeschäfte abschließen

Beispiele:

  • Natürliche Personen (Menschen)
  • Juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Verein)

Rechtsobjekte

  • Sachen oder Rechte
  • Können nicht selbst handeln

Beispiele:

  • Auto
  • Smartphone
  • Forderung
  • Patent

Merke:

Rechtssubjekte handeln mit Rechtsobjekten.


Wichtige Abgrenzungen

  • Geschäftsfähigkeit ≠ tatsächliche Fähigkeit
    → Entscheidend ist die rechtliche Wirksamkeit.

  • Minderjährige sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig, nicht geschäftsunfähig.

  • Ohne Zustimmung gilt: Nur rechtlich vorteilhafte Geschäfte sind wirksam.


Prüfungsfokus (AP1)

  • Altersstufen korrekt zuordnen
  • § 104, § 106, § 110 BGB kennen
  • Taschengeldparagraph erklären
  • Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt darstellen
  • „Lediglich rechtlich vorteilhaft“ definieren können

Geschäftsfähigkeit ist ein zentrales Thema im Wirtschaftsrecht und regelmäßig Bestandteil von Prüfungsaufgaben.